GOÄ-Kompendium Übersicht
KAPITEL 07GOÄ-Neu & SystemwechselGOÄ-Novelle (BÄK-/PKV-Entwurf gem. § 11 BÄO)Einfachsatz + Erschwerniszuschläge statt 1,0x–2,3x-Regelspanne

GOÄ-Neu Ausblick: Warum sich die Abrechnungslogik grundlegend ändert – und die klinische Dokumentation über Ihr künftiges Honorar entscheidet

Mit dem gemeinsamen GOÄ-Reformwerk von BÄK und PKV-Verband (vorbehaltlich der Rechtsverordnung nach § 11 BÄO) endet nach fast 30 Jahren die vertraute Systematik aus bekannten Gebührenziffern, hinterlegten Standard-Ziffernketten und der freien 1,0- bis 2,3-fachen Regelspanne. Warum künftig feste Grundbewertungen, kodierte Erschwerniszuschläge und verbindliche Zeitintervalle gelten – und weshalb eine befundbasierte Ableitung der Schlüssel für einen reibungslosen Übergang ist.

Inhalt & Fallbeispiele in diesem Kapitel
Warum jahrzehntelang gelernte Ziffern und hinterlegte Ketten in der Praxissoftware komplett entfallen
Einfachsatz + kodierte Erschwernis- & Zeitzuschläge statt freier 1,0x–2,3x-Regelspanne
3 Praxisfälle: Warum fehlende Befunddetails künftig direkt zum Honorarverlust führen
Kernaussage & Struktureller Ausblick (BÄK-/PKV-Entwurf)

Die geplante GOÄ-Neu ist keine bloße Preisanpassung bestehender Ziffern, sondern ein grundlegender Systemwechsel: An die Stelle von Punktzahlen und der freien 1,0- bis 2,3-fachen Regelspanne treten feste Grundbewertungen (Einfachsatz), rund 5.600 neu geordnete Gebührenpositionen sowie strikt an den Befund gebundene Erschwernis- und Zeitzuschläge.

Fast 30 Jahre lang folgte die Privatabrechnung einer vertrauten Routine: Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams kannten die Kernziffern ihres Fachgebiets auswendig, nutzten gewachsene Ziffernketten in der Praxissoftware und bildeten den regulären Behandlungsaufwand über den 2,3-fachen Regelsatz ab. Nach dem gemeinsamen Reformwerk von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband (vorbehaltlich der abschließenden Rechtsverordnung durch Bundesregierung und Bundesrat gemäß § 11 BÄO) ändert sich diese Systematik von Grund auf. Wer weiterhin in statischen Ziffernketten denkt oder Besonderheiten nicht im klinischen Befund dokumentiert, fällt künftig auf die reine Grundgebühr (Einfachsatz) zurück.

1. Warum die GOÄ komplett neu gedacht werden muss: Die 4 strukturellen Brüche zur GOÄ 1996

Viele Praxen gehen noch davon aus, dass bei einer GOÄ-Reform lediglich alte Ziffern durch neue Nummern mit aktualisierten Euro-Beträgen ersetzt werden. Tatsächlich ändert sich jedoch die gesamte Mechanik der Honorarbildung:

DimensionBisherige GOÄ (Stand 1996)Systematik der GOÄ-NeuPraktische Folge im Alltag
1. Gebührenbemessung & FaktorPunktzahl × Punktwert × flexibler Steigerungsfaktor (1,0x bis 2,3x als Regelspanne; bis 3,5x mit Freitextbegründung).Fester Euro-Einfachsatz je Grundleistung anstelle der bisherigen 1,0x–2,3x-Regelspanne.Der gewohnte Ausgleich über den 2,3-fachen Satz entfällt; Mehraufwand wird primär über eigenständige Zuschlagsziffern abgebildet.
2. Abbildung von SchwierigkeitIndividuelle Freitextbegründung nach § 5 Abs. 2 GOÄ auf nahezu jede Gebührenziffer anwendbar.Abschließender Katalog kodierter Erschwerniszuschläge (Positivliste mit eigenen Zuschlagsziffern).Ein Zuschlag ist nur noch berechnungsfähig, wenn das konkrete Erschwerniskriterium im Befund dokumentiert und als eigene Ziffer kodiert wird.
3. Ziffernsystematik & Favoriten-KettenÜber Jahrzehnte gelernte Ziffern (z. B. Nrn. 1, 5, 7, 410, 490, 5705) und statische Favoriten-Makros in der Praxissoftware.Rund 5.600 komplett neu strukturierte Haupt- und Zuschlagspositionen mit neuen Ausschlussregeln.Sämtliche auswendig gelernten Ziffern und über Jahre gepflegten Abrechnungskürzel verlieren mit dem Stichtag ihre Gültigkeit.
4. Zeitbezug ärztlicher ZuwendungWenige grobe Zeitschwellen (z. B. Nr. 3 ab 10 Min., Nr. 34 ab 20 Min.); darüber hinaus meist Faktorsteigerung.Engmaschig gestaffelte Zeit- und Gesprächszuschläge mit verbindlichen Mindestdauern.Ohne dokumentierte Gesprächs- bzw. Untersuchungsdauer bleibt nur die Basisposition abrechenbar.

2. Warum die Dokumentation von Erschwernissen im Befund wichtiger wird als je zuvor

Der im Praxisalltag wichtigste Unterschied zwischen alter und neuer Gebührenordnung liegt im Verhältnis zwischen klinischem Befundtext und Rechnungsbetrag:

In der bisherigen GOÄ wirkte der 2,3-fache Satz wie ein verlässliches Sicherheitsnetz. Selbst wenn im hektischen Sprechstundenalltag ein Untersuchungsbefund nur knapp diktiert wurde, konnte die Leistung regulär zum 2,3-fachen Satz liquidiert werden. Erst oberhalb dieser Schwelle war eine besondere Begründung gefordert.

In der GOÄ-Neu bildet die Grundziffer (Einfachsatz) kalkulatorisch nur noch den unkomplizierten Standardfall ohne jede Besonderheit ab. Alles, was einen realen Patientenfall in der täglichen Praxis zeit- und betreuungsintensiv macht, wird über eigene Zuschlagsziffern vergütet. Dazu gehören unter anderem:

FAKTOR 01 · PATIENTENBEZOGEN

Klinische & kommunikative Erschwernisse

Kognitive Einschränkungen, Demenz, ausgeprägte Angst- oder Schmerzzustände, fehlende Kooperationsfähigkeit im Kindesalter, erhebliche Sprachbarrieren, Multimorbidität oder komplexe Medikationspläne.

FAKTOR 02 · EINGRIFFSBEZOGEN

Anatomische & pathologische Besonderheiten

Ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, Adipositas permagna, laufende Antikoagulation mit erhöhtem Blutungsrisiko, Metallartefakte in der Bildgebung oder erschwerte Lagerungsbedingungen bei Kontrakturen.

FAKTOR 03 · ZEIT- & PROZESSBEZOGEN

Zeitintervalle & interdisziplinäre Koordination

Exakte Dauer von Aufklärungs-, Therapie- und Befundgesprächen, Einbezug von Bezugspersonen, Sichtung umfangreicher Fremdbefunde sowie konsiliarische Abstimmungen mit mitbehandelnden Fachärzten.

Die entscheidende Konsequenz: Was im Moment der Behandlung nicht im Arztbrief, Sonographie-, Radiologie- oder OP-Bericht festgehalten wird, lässt sich am Monatsende bei der Rechnungsfreigabe nicht mehr nachvollziehen. Ohne dokumentierten Befundnachweis darf der entsprechende Erschwernis- oder Zeitzuschlag nicht angesetzt werden – die Praxis verliert unmittelbares Honorar bei identischer medizinischer Arbeit.

3. Drei Beispiele aus dem Praxisalltag: Warum starre Ziffernketten nach dem Systemwechsel ins Leere laufen

Anhand dreier typischer Behandlungssituationen zeigt sich, warum die bisherige Gewohnheit – eine feste Ziffernkette in der Praxissoftware anzuklicken – unter der neuen Systematik nicht mehr funktioniert:

Fallbeispiel 01 · Sprechstunde, Komplexe Diagnostik & Konservative FächerVon „Nr. 1 + Nr. 7 (2,3x)“ zu Basiscode + Zeit- & Komplexitätszuschlägen
Klinische Situation in der Akte:78-jähriger multimorbider Patient mit akuter lumbaler Radikulopathie, Z. n. Wirbelsäulenvoroperation, laufender oraler Antikoagulation und ausgeprägter Schwerhörigkeit. 22 Minuten eingehende neurologisch-orthopädische Untersuchung, Sichtung externer MRT-Vorbefunde und ausführliche Differentialaufklärung unter Einbezug der Ehefrau.
Risiko bei gewohnter Makro-Abrechnung in der GOÄ-Neu

Klickt das Team wie gewohnt nur eine hinterlegte Standard-Grundkette an, werden lediglich die einfache Basisuntersuchung und das Basisgespräch zum festen Einfachsatz erfasst. Da der 2,3-fache bzw. 3,5-fache Faktor wegfällt, bleiben die 22 Minuten Gesprächsdauer, die Fremdbefundsichtung und die kommunikative Erschwernis komplett unvergütet.

Befundbasierte Ableitung nach neuer Systematik

Aus dem diktierten Befund werden neben der neuen Untersuchungs-Grundposition automatisch die gestaffelten Zeitintervall-Zuschläge (> 20 Min.), der Zuschlag für kommunikative/kognitive Erschwernis sowie die eigenständige Fremdbefund- und Voraufnahmenbewertung abgeleitet und prüfsicher mit dem Akteneintrag verknüpft.

Fallbeispiel 02 · Operative Medizin, Orthopädie & InterventionenSpezifische Erschwerniszuschläge statt pauschalem 3,5x-Faktor
Klinische Situation im OP- / Interventionsbericht:Arthroskopischer Gelenkeingriff bzw. bildwandlergestützte Intervention bei ausgeprägter posttraumatischer Kapsulofibrose, dichten intraartikulären Narbensträngen und Adipositas (BMI 39). Deutlich verlängerte Präparationszeit zur Schonung neurovaskulärer Strukturen.
Risiko bei manueller Ziffernsuche nach der Reform

Bisher wurde ein solcher Eingriff über die bekannte OP-Ziffer mit 3,5-fachem Satz begründet. In der GOÄ-Neu hat die Hauptziffer einen festen Einfachsatz. Wer im neuen Katalog nicht exakt weiß, welche spezifischen Zuschlagsziffern für Rezidiv-/Narbensituationen, Adipositas-Erschwernis und eigenständige Adhäsiolysen kombinierbar sind, rechnet den komplexen Eingriff zum Tarif einer einfachen Routine-OP ab.

Befundbasierte Ableitung nach neuer Systematik

Die Analyse des OP-Berichts erkennt die dokumentierte Kapsulofibrose, den BMI-Wert und die Präparationsdauer unmittelbar im Text und ordnet der neuen operativen Grundposition automatisch die passenden operativen Erschwerniszuschläge sowie die verbrauchten Einmalmaterialien (§ 10 GOÄ) ohne Zielleistungskonflikt zu.

Fallbeispiel 03 · Radiologie, Schnittbild & Apparative SpezialdiagnostikEinzelleistungs- & Sequenzzuordnung statt alter Höchstwert-Routinen
Klinische Situation im Radiologiebefund:Mehrregionen-MRT bzw. komplexe onkologische Verlaufsbildgebung mit metallartefaktreduzierten Sequenzen (MARS) bei liegendem Implantat, Kontrastmitteldynamik und aufwendigem Serienvergleich zu drei auswärtigen Voruntersuchungen.
Risiko bei starrer Übergabe aus RIS oder Praxissoftware

In der GOÄ-Neu werden radiologische Grundleistungen und technische Zusatzmodule völlig neu bewertet; gleichzeitig fällt die bisherige 1,8x- bis 2,5x-Spanne weg. Werden aus dem RIS lediglich statische Untersuchungskürzel übergeben, gehen die im Befundbericht beschriebenen Artefaktkorrekturen, Funktionsserien und Vorbefundvergleiche vollständig verloren.

Befundbasierte Ableitung nach neuer Systematik

Durch den Abgleich von gefahrenem Untersuchungsprotokoll und diktiertem Befundbericht werden sämtliche zuschlagsfähigen Zusatzsequenzen, Kontrastmittelphasen und komplexen Voraufnahmenvergleiche direkt in die neue Katalogstruktur übersetzt.

Strategische Einordnung für Praxis, MVZ & Klinik

4. Warum sich der Systemwechsel nicht nebenbei über manuelle Ziffernlisten lösen lässt – und wie Sie den Übergang im laufenden Betrieb sicherstellen

Betrachtet man den Umfang der GOÄ-Novelle nüchtern aus der Perspektive des Praxismanagements, wird schnell deutlich, warum ein rein manueller Umstieg im laufenden Sprechstundenbetrieb an praktische Grenzen stößt:

1. Ein Software-Update reicht nicht aus

Ihre Praxissoftware spielt am Stichtag zwar den neuen Ziffernkatalog in die Datenbank ein – sie baut aber weder Ihre über Jahre gewachsenen Abrechnungsketten neu auf, noch liest sie Ihren Arztbrief, um daraus die neuen Erschwerniszuschläge abzuleiten.

2. Keine Zeit für Ziffernsuche im Takt

Weder Ärztinnen und Ärzte noch MFAs können zwischen zwei Patienten in einem Katalog von rund 5.600 neuen Positionen nachschlagen, welche spezifischen Zuschlagsziffern und Ausschlussregeln für den jeweiligen Befund gelten. Im Zweifel bleibt es aus Zeitnot beim bloßen Einfachsatz.

3. Übergangsphasen & Parallelbetrieb

Durch Stichtagsregelungen, Nachberechnungen und unterschiedliche Tarife (z. B. GOÄ vs. UV-GOÄ oder Übergangstarife) müssen Praxen über längere Zeit mehrere Abrechnungslogiken gleichzeitig beherrschen – eine enorme Fehlerquelle bei manueller Eingabe.

Der strukturelle Vorteil, wenn die Abrechnung bereits heute aus dem Befund entsteht

Praxen und MVZ, die ihre Privatabrechnung mit Evira bereits heute von starren Software-Makros entkoppeln und unmittelbar aus der klinischen Dokumentation ableiten, lösen zwei Aufgaben gleichzeitig:

  • 01Sofortiger Nutzen in der aktuellen GOÄ: Evira erkennt dokumentierte Teilschritte, § 10-Auslagen und individuelle Erschwernisse in Ihren bestehenden Befunden schon heute und sichert im Schnitt +12,4 % zusätzliches Honorar nach geltendem Recht.
  • 02Nahtloser Wechsel auf die GOÄ-Neu ohne Umlernen: Weil Ihr Team bei Evira keine Gebührenziffern auswendig lernen muss, sondern seine medizinische Arbeit dokumentiert, wechselt beim Inkrafttreten der Reform lediglich das hinterlegte Regelwerk. Dieselben klinischen Angaben im Befund, aus denen Evira heute Ihre 3,5x-Begründung oder Analogziffer herleitet, werden in der GOÄ-Neu direkt den passenden Grund-, Zeit- und Erschwerniszuschlägen zugeordnet.

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Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte und Fallbeispiele dieses GOÄ-Kompendiums dienen der allgemeinen fachlichen Information zur ärztlichen Dokumentation und Gebührenordnung (GOÄ). Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar; die ärztliche und gebührenrechtliche Letztverantwortung für die konkrete Liquidation verbleibt stets bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.