Ziffer 1 und 5 nebeneinander? Das müssen Sie wissen
Das Nebeneinanderverbot von Beratungs- und Untersuchungsleistungen sorgt oft für Verwirrung. Hier ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung.
Das Nebeneinanderverbot.
Die GOÄ-Ziffern 1 (Beratung) und 5 (Untersuchung) sind das Brot-und-Butter-Geschäft. Doch oft werden sie gestrichen. Warum? Weil das Kleingedruckte oft übersehen wird.
Die Rechtslage
Die Leistungslegende der Ziffer 1 und 5 besagt:
Das bedeutet im Klartext: Sobald Sie eine technische Leistung (Spritze, Verband, Ultraschall, EKG) erbringen, dürfen Sie die 1 und/oder 5 nur einmal im gesamten Behandlungsfall (Monat) ansetzen. An allen anderen Tagen entfällt sie neben technischen Leistungen!
Wann darf ich abrechnen?
Die reine Sprechstunde
Sie führen ein Gespräch (1) und untersuchen den Patienten (5). Sie machen keine weiteren technischen Leistungen.
Die Kombination
Sie machen 1, 5 UND eine Injektion (252) oder einen Verband (200).
Beispiel-Workflow: Der saubere Schnitt
Montag: Diagnostik
Patient kommt mit Beschwerden. Anamnese, Untersuchung, Besprechung.
Mittwoch: Therapie
Patient kommt zur vereinbarten Injektion / Verbandwechsel / Ultraschall.
Keine 1 oder 5 (außer bei neuer, anderer Erkrankung).
Die Lösung
- 1
Trennung der Termine
Wenn medizinisch vertretbar: Bestellen Sie den Patienten für die technische Leistung (z.B. Sonographie) an einem separaten Tag ein. So können Sie an Tag A die Ziffer 1+5 und an Tag B die technischen Leistungen voll abrechnen.
- 2
Symptombezogene Untersuchung (Ziffer 5)
Die Ziffer 5 bleibt neben C-O verboten. Hier hilft nur: An einem anderen Tag einbestellen oder die Untersuchung als Teil der technischen Leistung sehen (was sie oft ist).
Fazit
Die Kombination 1+5 ist mächtig, aber fragil. Sobald Sie "Hand anlegen" (Spritzen, Verbände), fliegen diese Ziffern oft raus. Planen Sie Ihre Termine strategisch. Eine saubere Trennung von sprechender Medizin und technischer Diagnostik sichert Ihr Honorar.
Evira kostenlos testenHinweis: Dieses Dokument basiert auf aktueller GOÄ-Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung.