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RadiologieGOÄ Neu

Verlierer der Reform? So retten Radiologen ihr Honorar.

Die neue GOÄ deckelt Standarduntersuchungen. Doch wer interventionell oder funktionell arbeitet, profitiert. Wir zeigen die wichtigsten Hebel.

N
Nils Blaumer

Verlierer der Reform?

Die neue GOÄ deckelt Standarduntersuchungen und beendet das "Gießkannenprinzip". Für viele Radiologen bedeutet das auf den ersten Blick: weniger Honorar für die gleiche Leistung. Doch es gibt Wege, diese Verluste medizinisch sauber aufzufangen.

Die Realität: Routine wird abgewertet

Pauschalierung statt Steigerung

Der Grundsatz der neuen GOÄ lautet: "Eine Region, eine Gebühr." Egal wie viele Sequenzen, Ebenen oder Wichtungen Sie fahren – das Basishonorar bleibt gleich. Faktormultiplikatoren oder Analogen für Standardserien entfallen.

Das bedeutet konkret: Ein Standard-MRT des Schädels bringt nur noch 388,01 €. Im Vergleich zur aktuellen Abrechnung (oft > 500 €) ein deutliches Minus.

Der Ausweg: Medizinische Tiefe

Die neue GOÄ bestraft "08/15"-Radiologie, aber sie belohnt medizinische Exzellenz. Wenn Sie funktionelle Diagnostik betreiben (und diese medizinisch indiziert ist!), können Sie das Honorar deutlich steigern.

Funktions-MRT

Bei Fragestellungen wie Schlaganfall, Tumor oder MS sind Zusatzsequenzen wie DTI (112 €), Flussmessung (133 €) oder Perfusion (25 €) nicht nur erlaubt, sondern erwünscht.

Intervention

Bildgesteuerte Therapie wird massiv aufgewertet. Eine CT-gesteuerte Schmerztherapie (Ziffer 13235) bringt 201 € pro Sitzung.

Quantifizierung

Computergestützte Analysen (z.B. Volumetrie bei Demenz-Verdacht) sind mit Ziffer 13358 gesondert berechnungsfähig.

Wichtig: Das Wirtschaftlichkeitsgebot

Es geht nicht darum, jede Untersuchung künstlich aufzublähen.Jede Zusatzleistung muss medizinisch begründet sein.

  • Führen Sie DTI oder Perfusion nur durch, wenn es die Fragestellung erfordert.
  • Dokumentieren Sie die Indikation für Zusatzsequenzen sorgfältig im Befund.
  • Nutzen Sie Textbausteine für die Begründung (z.B. "Verdacht auf Ischämie", "Tumorabgrenzung").

Vergleich: Standard vs. Indizierte Spezialdiagnostik

Der "Verlierer"-Fall

MRT Schädel, Standard, ohne spezielle Fragestellung.

388,01 €

Hier drohen Honorarverluste.

Der "Gewinner"-Fall

MRT Schädel bei V.a. Schlaganfall/Tumor mit Funktionsdiagnostik.

  • Basis 388,01 €
  • + DTI (13354) + 112,82 €
  • + Perfusion (13355) + 25,64 €
  • + Volumetrie (13358) + 13,63 €
540,10 €

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Abrechnung mit Hirn statt mit Gießkanne

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Hinweis: Dieses Dokument basiert auf dem Entwurf der neuen GOÄ (Stand 30.04.2025). Keine Rechtsberatung.