Vorsorge & Schwangerschaftsbetreuung in der Gynäkologie: Abrechnungskombinationen optimieren
Schallköpfe, CTG und Beratungen richtig abrechnen. Wie Sie häufige Ausschlussziffern in der Schwangerschaftsvorsorge vermeiden.
Vorsorgeleistungen rechtssicher kombinieren.
Die Betreuung einer Schwangeren erfordert eine Vielzahl von Einzelleistungen. Umso wichtiger ist es, die Ziffernketten für Ultraschall, CTG und Beratungen sauber abzugrenzen, um unberechtigte Kürzungen der PKVs abzuwehren.
Das Abrechnungs-Dilemma bei Ultraschalluntersuchungen
Im Rahmen der Mutterschafts-Vorsorge sind die Ziffern 415 (Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge) und 417 (Doppler-Sonographie des fetomaternalen Gefäßsystems) zentrale Abrechnungsgrößen. Oftmals kürzen Versicherer jedoch Ziffern mit der Begründung, die Leistungen seien ineinander enthalten oder überschritten die zulässige Anzahl.
Wichtige Kombinationen im Überblick
Für eine fehlerfreie Abrechnung sollten Sie folgende Abrechnungsregeln beachten:
- CTG (Ziffer 203): Kann neben Ultraschalluntersuchungen (Ziffer 415/417) separat abgerechnet werden, sofern ein pathologischer Befund oder eine besondere Risikoschwangerschaft dokumentiert ist.
- Beratung (Ziffer 1 oder 3): Die alleinige Beratung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird durch die Pauschalen nicht gänzlich ausgeschlossen, bedarf aber bei Nebeneinanderberechnung an demselben Tag einer differenzierten Begründung.
Abrechnungstipp für Gynäkologen
Dokumentieren Sie bei jeder Doppler-Sonographie (Ziffer 417) separat die Indikation (z.B. Verdacht auf fetale Wachstumsretardierung oder Plazentainsuffizienz). Evira prüft Ihre Akten automatisch und fügt die korrekten ICD-10-Diagnosen direkt in Ihre Abrechnungsdatei ein.
Mutterschaftsvorsorge fehlerfrei liquidieren
Vermeiden Sie Honorarausfälle bei Ultraschall und CTG. Evira analysiert Ihre urologischen und gynäkologischen Dokumentationen und stellt sicher, dass alle erbrachten Leistungen vollumfänglich und regelkonform abgerechnet werden.
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