Der Steigerungsfaktor: Richtig begründen
Wann dürfen Sie den 3,5-fachen Satz abrechnen? Wir erklären die Kriterien Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände anhand praktischer Beispiele.
Mehr Honorar für mehr Leistung.
Der 2,3-fache Satz ist der Standard - aber nicht das Limit. Wer medizinisch begründbar Mehraufwand hat, darf und muss diesen auch abrechnen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den 3,5-fachen Satz rechtssicher nutzen.
Die 3 Säulen der Begründung (§ 5 GOÄ)
Schwierigkeit
Die Leistung war technisch schwieriger als im Durchschnitt (z.B. Vernarbungen, Anatomie).
Zeitaufwand
Die Leistung dauerte deutlich länger als üblich (mind. 50% länger ist eine gute Faustregel).
Umstände
Erschwernisse bei der Ausführung (z.B. unruhiges Kind, Zwangshaltung, schlechte Venen).
Praxisbeispiele: 2,3x vs. 3,5x
Blutentnahme (GOÄ 250)
Vene gut tastbar, Patient kooperativ, Dauer ca. 2 Min.
Blutentnahme (GOÄ 250)
Rollvenen, Patient stark adipös, mehrfache Punktion nötig.
Beratung (GOÄ 1)
Kurze Erläuterung Diagnose, Dauer ca. 5 Min.
Beratung (GOÄ 1)
Schwierige Kommunikation (Sprachbarriere), umfangreiche Aufklärung nötig.
Textbausteine für Ihre Dokumentation
"Erschwerte Verständigung durch Sprachbarriere (Dauer: ... Min)."
"Erschwerte Untersuchung bei erheblicher Unruhe und Abwehrverhalten des Kleinkindes."
"Erschwerte Lagerung und Darstellung bei Adipositas (BMI > 30)."
"Erhöhter Zeitaufwand durch komplexe Medikamentenanamnese bei Multimorbidität."
Richtig
- Begründung muss patientenbezogen sein.
- Verständlich und nachvollziehbar formulieren.
- Bei > 3,5x ist eine abweichende Vereinbarung (§ 2 GOÄ) nötig (vorher!).
Falsch
- Pauschale Textbausteine wie "hoher Zeitaufwand" ohne Details.
- Begründung mit Diagnose verwechseln ("wegen Adipositas" reicht nicht, "wegen erschwerter Lagerung bei Adipositas" schon).
Unser Tipp
Trauen Sie sich, Leistung auch abzurechnen. Eine gute Dokumentation ist der Schlüssel. Wer 20% seiner Leistungen mit Faktor 3,5 statt 2,3 abrechnet, steigert seinen Umsatz signifikant - ganz legal.
Evira kostenlos testenHinweis: Dieses Dokument basiert auf aktueller GOÄ-Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung.