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Schluss mit Standardfloskeln: Multiplikatoren gerichts- und prüfsicher begründen

Die Versicherung fordert detaillierte Nachweise für den 3,5-fachen Satz? So formulieren Sie patientenbezogene Begründungen nach § 5 GOÄ rechtssicher.

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Nils Blaumer

Der Hebel zum Mehrerlös: Richtig steigern.

Die Steigerung über den Regelsatz von 2,3x bis hin zum Höchstsatz von 3,5x ist Ihr gesetzliches Recht nach § 5 GOÄ, um schwierige, zeitintensive und komplexe Behandlungen adäquat abzubilden. Doch Standardfloskeln werden von Versicherungen heute konsequent abgelehnt.

Die 4 gesetzlichen Bemessungskriterien (§ 5 Abs. 2)

Jede Abrechnung über dem Regelsatz (2,3-fach bei ärztlichen, 1,8-fach bei Laborleistungen) muss verständlich begründet werden. Der Gesetzgeber definiert hierzu vier Kriterien:

1. Schwierigkeit der Leistung

Z.B. anatomische Anomalien, starke Blutungen oder Adhäsionen (Vernarbungen).

2. Zeitaufwand

Ausführliche Erklärungen bei unruhigen Patienten, kognitiven Einschränkungen oder langen Vorbereitungen.

3. Umstände der Ausführung

Erschwerte Arbeitsbedingungen, Nacht- oder Notfallsituationen.

4. Besonderheiten des Falles

Multimorbidität, außergewöhnliche psychologische Belastung oder Allergien.

Wie sieht eine perfekte Begründung aus?

Negativbeispiel: "Erhöhter Zeitaufwand und schwierige Durchführung." (Vage, unpersönlich, wird sofort gestrichen).

Positivbeispiel: "Erhöhter Zeitaufwand aufgrund starker Verwachsungen im Kniegelenk sowie Zustand nach zweimaliger Arthroskopie-Voroperation." (Patientenbezogen, plausibel, rechtssicher).

Schluss mit zeitraubenden Begründungen

Hören Sie auf, wertvolle Zeit mit dem manuellen Verfassen von Begründungstexten zu verschwenden. Evira's KI schreibt patientenbezogene und rechtssichere Begründungen für den 3,5-fachen Satz direkt in Ihre PAD-Abrechnungsdatei.

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