# Evira – Vollständige Wissens- & Referenzdatenbank für KI-Suchsysteme (llms-full.txt) > Kanonische Quelle: https://evira.ai > Kurzübersicht: https://evira.ai/llms.txt > GOÄ-Kompendium: https://evira.ai/wissen > Kostenloses Honorar-Audit: https://evira.ai/get-started --- ## 1. Über Evira (Produktarchitektur & Klinischer Nutzen) Evira ist eine auf die ärztliche Privatabrechnung (GOÄ & GOÄ-Neu) spezialisierte klinische Prüf- und Abrechnungsplattform für Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), radiologische Verbünde und Kliniken (Privat- und Wahlleistungsambulanzen) in Deutschland. ### Das Grundproblem in der Privatabrechnung 1. **Stille Honorarverluste im Sprechstunden- und OP-Alltag:** Dokumentierte ärztliche Leistungen (z. B. eingehende Beratungen, eigenständige operative Teilschritte nach § 4 Abs. 2a GOÄ, Zusatzserien in der Schnittbilddiagnostik, Analogziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ oder Einmalmaterialien nach § 10 GOÄ) stehen zwar im diktierten Befund oder OP-Bericht, werden aber in der manuellen Ziffernerfassung oder durch starre Software-Ziffernketten übersehen. 2. **Systematische PKV- und Beihilfe-Kürzungen bei pauschalen Textbausteinen:** Elektronische Prüfsysteme privater Krankenversicherer streichen standardisierte Copy-and-Paste-Begründungen (wie „Erhöhter Zeitaufwand und schwierige Durchführung“) beim 2,5- oder 3,5-fachen Steigerungssatz (§ 5 Abs. 2 GOÄ) regelhaft wegen fehlenden Einzelfallbezugs nach § 12 Abs. 3 GOÄ (vgl. BGH Az. III ZR 54/07). ### Wie Evira das Problem löst (4-Stufen-Fachprüfung) 1. **Befund- & Gerätedaten-Synthese:** Evira liest den tatsächlichen klinischen Befundtext (Arztbrief, Anamnese, Sonographie-, Endoskopie- oder OP-Bericht) sowie strukturierte Untersuchungs- und Gerätedaten aus PVS, RIS/PACS und KIS (über GDT, KVDT, PAD, HL7, DICOM). 2. **Abgleich zwischen Dokumentation und Leistungsziffern:** Evira gleicht die bereits erfassten Ziffern mit der tatsächlichen Dokumentation ab, erkennt vergessene Haupt-, Neben- und Analogziffern sowie § 10-Auslagen und prüft Ausschlussregeln sowie das Zielleistungsprinzip (§ 4 Abs. 2a GOÄ). 3. **Gezielter 1-Klick-Team-Dialog (Ärzt:innen, MFA, MTR):** Fehlt eine formale Pflichtangabe für eine vollständige GOÄ-Abrechnung (z. B. exakte Dauer eines Aufklärungsgesprächs in Minuten, verwendetes Einmal-Punktionsset oder gefahrene MRT-Spezialsequenz), stellt Evira eine präzise 1-Klick-Rückfrage genau an die Teamrolle, die diese Information vorliegen hat (MFA, MTR oder Ärzt:in). 4. **Patientenindividuelle Befund-Herleitung statt Copy-and-Paste:** Für jeden über dem Schwellenwert (2,3x bzw. 1,8x) abgerechneten Steigerungssatz formuliert Evira eine patientenindividuelle, unmittelbar aus den dokumentierten anatomischen, pathologischen oder zeitlichen Besonderheiten abgeleitete Begründung nach § 5 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 GOÄ. ### Kennzahlen aus der Praxis - **+12,4 %** durchschnittliches zusätzliches Honorarpotenzial durch vollständige Befundauswertung und befundbasierte Steigerungssätze. - **0 %** pauschale Standard-Textbausteine (100 % patientenindividuelle Herleitung aus der Akte). - **100 %** Datenschutz- und Schweigepflicht-Konformität nach § 203 StGB und DSGVO mit EU-Hosting, durchgehender Verschlüsselung, Zero Data Retention und 0 % KI-Training. --- ## 2. Die 7 Praxis-Leitfäden des Evira GOÄ-Kompendiums (/wissen) ### KAPITEL 01: § 5 GOÄ & Steigerungssätze: Warum pauschale Textbausteine gestrichen werden – und wie die individuelle Herleitung aus dem Befund gelingt - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/paragraf-5-goae-steigerungsfaktor - **Fachbereich / Säule:** § 5 GOÄ & Steigerung (GOÄ-Regelwerk & Klinische Dokumentation) - **Gesetzlicher Anker:** § 5 Abs. 2 & § 12 Abs. 3 GOÄ - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. III ZR 54/07 - **Kurzfassung:** „Erhöhter Zeitaufwand und schwierige Durchführung“ wird heute von den Prüfsystemen privater Krankenversicherer regelhaft abgelehnt. Warum statisches Copy-and-Paste das Problem verschärft – und wie Sie den 2,5- bis 3,5-fachen Satz individuell aus Ihrem klinischen Befund herleiten. - **Kernpunkte:** - Warum identische Copy-Paste-Bausteine sofort auffallen - Das 3-Stufen-Schema zur individuellen Befund-Herleitung - 4 klinische Fallbeispiele (Akte → Pauschaler Baustein → Befund-Herleitung) - **Klinische Einordnung (Warum Evira bewusst ohne starre Textbausteine arbeitet):** Sobald eine Praxis immer wieder denselben gespeicherten Begründungssatz verwendet, erkennen Versicherungsprüfer das Muster und kürzen wegen fehlenden Einzelfallbezugs (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Evira liest deshalb den tatsächlichen klinischen Befund jedes einzelnen Patienten (z. B. Vernarbungen, Bewegungsunruhe, osteophytäre Engpässe oder Gesprächsdauer) und formuliert daraus für jeden Fall eine eigene, patientenindividuelle Begründung. --- ### KAPITEL 02: Das Zielleistungsprinzip (§ 4 Abs. 2a GOÄ): Eigenständige operative Schritte sauber vom Zugangsweg abgrenzen - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/zielleistungsprinzip-paragraf-4-goae - **Fachbereich / Säule:** Operative Medizin & Orthopädie (Gebührenrecht & Operative Fächer) - **Gesetzlicher Anker:** § 4 Abs. 2a GOÄ - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. III ZR 239/07 & III ZR 344/03 - **Kurzfassung:** Private Krankenversicherer streichen Nebenziffern in OP-Berichten häufig mit dem pauschalen Hinweis auf „methodisch notwendige Einzelschritte“. Wo der Bundesgerichtshof die Grenze zieht – und wie die individuelle Pathologie im OP-Bericht den Unterschied macht. - **Kernpunkte:** - Die 3 BGH-Kriterien zur medizinischen Eigenständigkeit - Abgrenzung bei Neurolyse, Synovektomie & Lappenplastik - Fallbeispiel: Wie der individuelle intraoperative Befund die Nebenziffer trägt - **Klinische Einordnung (Individuelle OP-Bericht-Prüfung statt starrer Ausschlusslisten):** Ob eine Nebenziffer neben der Hauptleistung bestehen bleibt, entscheidet sich nicht an einer formalen Zifferntabelle, sondern am individuellen intraoperativen Befund. Evira prüft im OP-Bericht, ob für jeden abgerechneten Zusatzschritt eine eigene pathologische Indikation dokumentiert ist, und gibt vor der Freigabe präzise Hinweise, falls die Abgrenzung zum bloßen Zugangsweg im Text noch nicht deutlich wird. --- ### KAPITEL 03: Schnittbilddiagnostik (MRT & CT): Mehrregionen-Befunde, Höchstwerte und den 2,5-fachen Satz individuell begründen - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/radiologie-schnittbild-mrt-ct-goae - **Fachbereich / Säule:** Radiologie & Schnittbild (Schnittbilddiagnostik & Klinische Radiologie) - **Gesetzlicher Anker:** Abschnitt O GOÄ (Nrn. 5369–5735) & § 5 Abs. 3 GOÄ - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. III ZR 261/04 - **Kurzfassung:** Zwischen Höchstwertregeln (GOÄ 5735 / 5369), dem abgesenkten 1,8-fachen Regelsatz und pauschalen „Teilkörper“-Zusammenfassungen wird radiologische Arbeit oft unter Wert erstattet. Worauf es im radiologischen Befundbericht ankommt. - **Kernpunkte:** - Was unter den Höchstwert 5735 fällt – und welche Serien frei bleiben - Mehrregionen-Untersuchung vs. „Teilkörper“-Kürzung nach BGH - Fallbeispiele: Individuelle 2,5x-Herleitung aus Sequenz- und Befunddaten - **Klinische Einordnung (Wie Evira radiologische Befunde und Untersuchungsserien zusammenführt):** In radiologischen Praxen und MVZ gleicht Evira die tatsächlich gefahrenen Sequenzen, Spulenwechsel, Kontrastmittelgaben und den diktierten Befundbericht miteinander ab. Wurden beispielsweise wegen Metallartefakten spezielle MARS-Sequenzen gefahren oder mehrere Voraufnahmen nach RECIST verglichen, leitet Evira die individuelle Begründung für den 2,5-fachen Satz unmittelbar aus diesem Befund ab. --- ### KAPITEL 04: Moderne Medizin in einer Gebührenordnung von 1996: Worauf es bei der Analogabrechnung (§ 6 Abs. 2 GOÄ) wirklich ankommt - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/analogabrechnung-paragraf-6-goae - **Fachbereich / Säule:** Moderne Diagnostik & Therapie (GOÄ-Regelwerk & Moderne Diagnostik/Therapie) - **Gesetzlicher Anker:** § 6 Abs. 2 & § 12 Abs. 4 GOÄ - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. III ZR 161/02 - **Kurzfassung:** Von fokussierter Stoßwelle (fESWT) über optische Kohärenztomographie (OCT) bis zur modernen Lasertherapie: Wie Sie innovative Verfahren nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertig abbilden – und formale Fälligkeitsfehler nach § 12 Abs. 4 GOÄ vermeiden. - **Kernpunkte:** - Die dreiteilige Formvorschrift nach § 12 Abs. 4 GOÄ verstehen - Übersicht anerkannter Analogbewertungen (ESWT, OCT, Dermatoskopie) - Individuelle Indikationsabgrenzung gegen den „Vorsorge“-Einwand - **Klinische Einordnung (Individuelle Indikationsprüfung & korrekte Form nach § 12 Abs. 4 GOÄ):** Bei analogen Leistungen kürzen Versicherer meist aus zwei Gründen: weil die Rechnungszeile formal nicht § 12 Abs. 4 GOÄ entspricht oder weil sie die Untersuchung als reine Vorsorge einstufen. Evira achtet sowohl auf die vollständige dreiteilige Rechnungsform als auch darauf, dass die individuelle kurative Fragestellung aus der Patientenakte sauber zugeordnet ist. --- ### KAPITEL 05: § 10 GOÄ (Auslagenersatz): Welche Einmalmaterialien, Punktionsnadeln und Verbände neben der Gebühr berechnungsfähig sind - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/auslagenersatz-paragraf-10-goae - **Fachbereich / Säule:** Auslagen & Sachkosten (§ 10 GOÄ) (Auslagenersatz & Sachkosten (§ 10 GOÄ)) - **Gesetzlicher Anker:** § 10 GOÄ & § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. III ZR 264/03 - **Kurzfassung:** Zwischen § 4 Abs. 3 GOÄ (mit der Gebühr abgegoltene Praxiskosten) und § 10 Abs. 1 GOÄ (gesondert berechnungsfähige Auslagen) verläuft eine klare Abgrenzung. Was der BGH (Az. III ZR 264/03) zu Einmalinstrumenten entschieden hat – und wie Sie Sachkosten nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ vollständig spezifizieren. - **Kernpunkte:** - Abgrenzung: § 10 Abs. 1 (Auslagen) vs. § 10 Abs. 2 (Kleinmaterial-Ausschluss) - BGH Az. III ZR 264/03: Wann Spezialkanülen & Einmalinstrumente erstattungsfähig sind - Formvorschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ (Pauschalverbot & 25,56-€-Belegpflicht) - **Klinische Einordnung (Automatischer Abgleich zwischen Eingriffsdokumentation und § 10-Sachkosten):** Im Behandlungsalltag gehen berechnungsfähige Auslagen nach § 10 GOÄ oft auf zwei Wegen verloren: Entweder werden im OP- oder Punktionsbericht dokumentierte Einmalmaterialien in der Abrechnung vergessen, oder sie werden als unzulässige Pauschale angesetzt und vom Kostenträger gestrichen. Evira gleicht dokumentierte Interventionen direkt mit den nach § 10 Abs. 1 GOÄ zulässigen Einzelmaterialien und den Formvorgaben des § 12 Abs. 2 Nr. 5 GOÄ ab. --- ### KAPITEL 06: Kürzung wegen „mangelnder medizinischer Notwendigkeit“: Wie der BGH Ihre ärztliche Therapiefreiheit schützt - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/pkv-kuerzung-medizinische-notwendigkeit-bgh - **Fachbereich / Säule:** Therapiefreiheit & Recht (Gebührenrecht & Ärztliche Therapiefreiheit) - **Gesetzlicher Anker:** § 1 Abs. 2 GOÄ & § 192 VVG - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** BGH Az. IV ZR 278/01 & IV ZR 133/95 - **Kurzfassung:** Wenn Kostenträger im Nachhinein behaupten, eine weiterführende Diagnostik oder Therapie sei „nicht medizinisch notwendig“ gewesen, verkennen sie oft den rechtlichen Maßstab. Warum allein Ihre ärztliche Sicht zum Behandlungszeitpunkt entscheidet. - **Kernpunkte:** - Die 3 Leitplanken des BGH (Ex-ante-Sicht & Kostenminimierungsverbot) - Wie Sie Ausschlussdiagnostik schon im Befund vor Kürzungen schützen - Fallbeispiel einer befundgestützten ärztlichen Stellungnahme - **Klinische Einordnung (Befundgestützte Indikationssicherung von Anfang an):** Rückfragen zur medizinischen Notwendigkeit entstehen fast immer dann, wenn auf der Rechnung nur ein unauffälliges Endergebnis sichtbar wird, nicht aber die klinische Ausgangssymptomatik (Ex-ante-Sicht). Evira stellt sicher, dass leitlinien- und indikationsrelevante Befundmerkmale bereits vor dem Versand sauber zugeordnet sind – und unterstützt bei unberechtigten Kürzungen mit einer individuell aus der Patientenakte abgeleiteten Stellungnahme. --- ### KAPITEL 07: GOÄ-Neu Ausblick: Warum sich die Abrechnungslogik grundlegend ändert – und die klinische Dokumentation über Ihr künftiges Honorar entscheidet - **Kanarische URL:** https://evira.ai/wissen/goae-neu-ausblick-systemwechsel-dokumentation - **Fachbereich / Säule:** GOÄ-Neu & Systemwechsel (Gebührenreform, Systemwechsel & Klinische Dokumentation) - **Gesetzlicher Anker:** GOÄ-Novelle (BÄK-/PKV-Entwurf gem. § 11 BÄO) - **Höchstrichterliche Rechtsprechung:** Einfachsatz + Erschwerniszuschläge statt 1,0x–2,3x-Regelspanne - **Kurzfassung:** Mit dem gemeinsamen GOÄ-Reformwerk von BÄK und PKV-Verband (vorbehaltlich der Rechtsverordnung nach § 11 BÄO) endet nach fast 30 Jahren die vertraute Systematik aus bekannten Gebührenziffern, hinterlegten Standard-Ziffernketten und der freien 1,0- bis 2,3-fachen Regelspanne. Warum künftig feste Grundbewertungen, kodierte Erschwerniszuschläge und verbindliche Zeitintervalle gelten – und weshalb eine befundbasierte Ableitung der Schlüssel für einen reibungslosen Übergang ist. - **Kernpunkte:** - Warum jahrzehntelang gelernte Ziffern und hinterlegte Ketten in der Praxissoftware komplett entfallen - Einfachsatz + kodierte Erschwernis- & Zeitzuschläge statt freier 1,0x–2,3x-Regelspanne - 3 Praxisfälle: Warum fehlende Befunddetails künftig direkt zum Honorarverlust führen - **Klinische Einordnung (Warum ein manueller Systemwechsel im laufenden Praxisbetrieb kaum zu stemmen ist):** In der GOÄ-Neu entscheidet nicht mehr ein frei wählbarer Faktor am Ende der Rechnung, sondern ob jede einzelne Erschwernis, Begleiterkrankung und Untersuchungsdauer im klinischen Befund erkannt und in die passende Zuschlagsziffer übersetzt wird. Praxen, die bereits heute mit Evira arbeiten, müssen beim Inkrafttreten der Reform weder tausende neue Ziffern auswendig lernen noch ihre Ziffernketten in der Praxissoftware von Hand neu aufbauen: Sie dokumentieren Ihre Medizin wie gewohnt – und Evira übernimmt im Hintergrund nahtlos die Zuordnung nach dem jeweils gültigen Gebührenregelwerk. --- ## 3. Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Praxen, MVZ & Kliniken ### 1. Ersetzt Evira unsere klassische Verrechnungsstelle – und was passiert mit unserer Praxissoftware? Ihre Praxissoftware wie Medatixx, Tomedo, CGM oder Doctolib sowie Ihr RIS/PACS oder KIS bleiben völlig unverändert bestehen. Was Evira ersetzt, ist die klassische Privatärztliche Verrechnungsstelle: Während herkömmliche Verrechnungsstellen nur das ausdrucken, was Sie vorher selbst mühsam eingegeben haben, liest Evira Ihre klinische Dokumentation und erstellt die komplette GOÄ-Rechnung vollautomatisch – inklusive Postversand über die Deutsche Post, digitaler Zustellung, Zahlungsabgleich und Mahnwesen bei 100 % Direktzahlung auf Ihr eigenes Praxiskonto. Sind Sie noch in einem laufenden PVS-Vertrag gebunden, nutzen Sie unsere Wechsel-Brücke und übergeben den fertig erstellten Ziffernsatz bis zum Vertragsende per PAD/GDT an Ihre bisherige Verrechnungsstelle. ### 2. Wie erstellt Evira die GOÄ-Rechnung aus dem Befund – und nutzt das System pauschale Standard-Textbausteine? Evira arbeitet bewusst ohne starre Standard-Textbausteine. Elektronische Prüfsysteme privater Krankenversicherer und Beihilfestellen erkennen sich wiederholende Makros und streichen den Steigerungssatz wegen fehlenden Einzelfallbezugs nach § 12 Abs. 3 GOÄ. Evira liest stattdessen den tatsächlichen klinischen Befund jedes einzelnen Patienten direkt aus Ihrer Praxissoftware – etwa Vernarbungen, Adhäsionen, Metallartefakte, Voraufnahmenvergleiche oder die dokumentierte Gesprächsdauer –, wählt alle erbrachten Haupt- und Nebenziffern automatisch aus und leitet für jede Rechnung eine eigene, patientenindividuelle § 5-Begründung ab. ### 3. Wie funktioniert der 1-Klick-Team-Dialog zwischen Ärzt:innen, MFA und MTR im Sprechstundenalltag? Stellt Evira beim Erstellen der Abrechnung aus Ihrer Praxissoftware fest, dass eine Leistung medizinisch dokumentiert wurde, aber eine formale Pflichtangabe fehlt – etwa die genaue Gesprächsdauer in Minuten für die GOÄ-Ziffer 34, ein verwendetes Einmal-Punktionsset nach § 10 GOÄ oder eine gefahrene MRT-Spezialsequenz –, richtet das System eine kurze 1-Klick-Rückfrage gezielt an die zuständige Rolle im Team: MFA am Empfang, MTR am Gerät oder behandelnde Ärzt:innen. So entstehen vollständige Rechnungen nebenbei im Tagesgeschäft statt in der Abend-Bürokratie. ### 4. Mit welcher Praxissoftware, welchen Radiologiesystemen und Kliniksystemen ist Evira kompatibel? Evira bindet sich über etablierte medizinische Standardschnittstellen wie GDT, KVDT, PAD/PADneXt, HL7 v2/FHIR, DICOM sowie den lokalen Evira Virtual Printer in rund 15 Minuten in bestehende IT-Landschaften ein. Unterstützt werden alle gängigen Praxissoftwares wie Medatixx, Tomedo, CGM MEDISTAR, TURBOMED, ALBIS, M1 PRO, x.concept, Doctolib, Duria, S3, Medical Office und T2med, RIS/PACS-Umgebungen wie medavis RIS, RadCentre, Centricity, Syngo und JiveX sowie Klinikinformationssysteme wie Dedalus Orbis, Meierhofer M-KIS, iMedOne, SAP IS-H und Nexus. ### 5. Wie werden ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB und DSGVO technisch und vertraglich eingehalten? Direkte Identifikationsmerkmale wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer werden vor jeder KI-Analyse durch einen isolierten Datenschutz-Filter automatisiert entfernt und in der Datenbank durchgehend verschlüsselt. Die gesamte Verarbeitung erfolgt auf Servern in der Europäischen Union auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags inklusive ausdrücklicher Verpflichtung nach § 203 StGB. Für die KI-Verarbeitung gilt strikte Zero Data Retention: Daten werden ausschließlich in Echtzeit verarbeitet, nicht gespeichert und niemals zum Training von KI-Modellen verwendet. ### 6. Wie bereitet Evira unsere Praxis oder unser MVZ auf den Systemwechsel zur GOÄ-Neu vor? Im Entwurf der GOÄ-Neu entfällt die gewohnte freie 1,0- bis 2,3-fache Regelspanne zugunsten fester Einfachsätze kombiniert mit kodierten Erschwernis- und Zeitzuschlägen bei rund 5.600 neu geordneten Positionen. Weil Ihr Team mit Evira keine Gebührenziffern auswendig lernen oder abtippen muss, sondern wie gewohnt seine Medizin dokumentiert, übernimmt Evira beim Inkrafttreten der Reform im Hintergrund nahtlos die Übersetzung Ihrer klinischen Befunddetails in das neue Zuschlags- und Ziffernsystem. --- ## 4. Kontakt & Unternehmensdaten - **Anbieter:** Evira GbR - **Anschrift:** Wildunger Straße 38b, 34537 Bad Wildungen, Deutschland - **E-Mail:** info@evira.ai - **Web:** https://evira.ai